Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website:
www.forchheimer-kulturservice.de
(offizieller Veranstaltungskalender für das Forchheimer Land und die Fränkische Schweiz)
betrieben vom Landratsamt Forchheim, Streckerplatz 3, 91301 Forchheim.
Wir bemühen uns, unsere Website im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Die digitale Barrierefreiheit wird fortlaufend verbessert. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfüllt die Website nicht vollständig die Anforderungen der Barrierefreiheitsstandards, insbesondere der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA.
Folgende Beschränkungen und Barrieren sind derzeit bekannt:
Einige Navigations- und Steuerelemente sind nicht vollständig für alle Hilfstechnologien optimiert (z. B. Screenreader).
Nicht alle verwendeten Bilder verfügen durchgängig über aussagekräftige Alternativtexte.
Eingabemasken wie „Veranstaltung melden“ und andere dynamische Formulare entsprechen nicht vollständig den optimalen Zugänglichkeitsanforderungen.
Bereiche mit geringem Farbkontrast können die Lesbarkeit beeinträchtigen.
Inhalte externer Drittanbieter (z. B. eingebettete Karten oder externe Widgets) sind nicht vollständig barrierefrei kontrollierbar.
Die Barrierefreiheit der Website wird kontinuierlich überprüft und verbessert, insbesondere im Rahmen redaktioneller Aktualisierungen und technischer Weiterentwicklungen.
Diese Erklärung wurde am erstellt.
Überarbeitungen erfolgen regelmäßig, um die Barrierefreiheit weiter zu erhöhen.
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, Feedback geben oder weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Website erhalten möchten, können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Landratsamt ForchheimBitte geben Sie bei Meldungen möglichst die URL der betreffenden Seite und eine Beschreibung der Barriere an, damit wir gezielt Verbesserungen vornehmen können.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Website nicht den gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entspricht und Ihr Anliegen nicht zufriedenstellend gelöst wird, können Sie sich an die zuständige Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle wenden.
In Bayern ist dies das
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik.